- 913 - 1445. Febr. 21. Brieg. dominic. d. Reminiscere. Johann und Heinrich, Herzöge von Schlesien, gewähren gegen ein Darlehn von 130 ungarischen Gulden, das sie von Hans Schencke von der Steyne genommen haben, ihm, Nicolaus, seinem Bruder, und Anna, seiner Mutter, statt des Zinses vierteljährlich "andirhalb weissen malcz, das malcz von zwanzig Schefleln zu rechnen," aus der Brückenmühle zu Brieg zu entnehmen, und sollte diese eingehen, aus jeder andern den Herzögen gehörigen Mühle. Dieses Recht solle so lange bestehen, bis obengenannte Schuld vollständig getilgt sei, und zwar bei Ersatz jeglichen Schadens, der aus der Qualität des Getreides entstehen sollte, und unbeschränkter Veräusserungsbefugniss. Endlich noch die Bestimmung, dass am nächsten Zahlungstermin auch nach Tilgung der Schuld es Anna, Hans und Nicolaus Schenke zustehen sollte, die "andirhalb weissen Malcz" zu fordern. Landb. D. 72. b. Codex Diplomaticus Silesiae, hrsg vom Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd 9, Urkunden der Stadt Brieg. Urkundliche und chronikalische nachrichten über die Stadt Brieg, die dortigen Klöster, die Stadt- und Stiftsgüter bis zum Jahre 1550. Hrsg Dr. C. Grünhagen, Breslau 1870.
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